Leistungen für GdG-KMSfB Mitglieder - Recht

BERUFSHAFTPFLICHT- UND BERUFSRECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Versicherungsschutz wird geboten, wenn Sie in Ihrer Eigenschaft als GdG-KMSfB - Mitglied von einem Dritten wegen eines erlittenen Personen- oder Sachschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts als schadenersatzpflichtig in Anspruch genommen oder solche Schadenersatzansprüche von Ihnen gegen Dritte erhoben werden.

Neben der Erfüllung Ihrer Schadenersatzverpflichtungen übernimmt der Versicherer auch die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Abwehr der von einem Dritten erhobenen Ansprüche und die entsprechenden Kosten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Dritte sowie die Kosten Ihrer Verteidigung in einem Strafverfahren.

Berufshaftpflicht:
Die Höchsthaftungssumme für Personen- und Sachschäden beträgt je Versicherungsfall EUR 220.000,-. Für Verlust und Abhandenkommen in Verwahrung genommener Sachen beträgt die Versicherungssumme EUR 1.500,- pro Versicherungsfall, davon maximal EUR 750,- für Geld, Schmuck und Wertsachen.

Berufs- und Kraftfahrzeuglenker-Rechtsschutz:
Die Versicherungssumme für die Kosten der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen beträgt je Versicherungsfall EUR 40.000,00.

Im Schadensfall ist ein Schadensmeldungsformular (liegt im Rechtsreferat sowie in den jeweiligen Haupt- und Landesgruppen auf) an das Rechtsreferat zu übermitteln.

 

RECHTSSCHUTZ:

Unentgeltliche Gewährung von Rechtschutz in Angelegenheiten, die mit dem Lehr -, Arbeits-, oder Dienstverhältnis unmittelbar im Zusammenhang stehen, wie

  • Rechtsberatung
  • Durchführung von Interventionen
  • Vertretung vor den zuständigen Gerichten, Ämtern oder Behörden
  • Rechtshilfe in Exekutions -, Konkurs -, oder Ausgleichsverfahren

Voraussetzungen:

  • Mindestens 6 Monatsvollbeiträge (Beitragsrückstand nicht länger als 2 Monate)
  • Keine andere Stelle (z.B.Rechtsanwalt) vorher mit der Vertretung in der gleichen Rechtssache betraut wurde

Über die Gewährung des Rechtsschutzes, die Dauer und den Umfang entscheidet das geschäftsführende Organ der Gewerkschaft GdG-KMSfB.

Die Vertretung erfolgt grundsätzlich durch Beauftragte der Gewerkschaft GdG-KMSfB."

Rechtsschutzansuchen sind grundsätzlich und fristgerecht über die Haupt- bzw. Landesgruppen an das Rechtsreferat einzubringen.

 

Mietervereinigung, Landesleitung; Linz, Noßbergerstraße 11, Tel. (0 73 2) 77 32 29;  kostenlose Rechtsberatung bzw. Auskünfte in allen Miet- u. Wohnungsangelegenheiten.

Kostenlose Beratung in allen Rechtsangelegenheiten: Bei allen Bezirksgerichten in Oö. und bei der Oö. Rechtsanwaltskammer in Linz.  Weiters wird beim Verein für Konsumenteninformation, Linz, Volksgartenstraße 40 in kaufrechtlichen Angelegenheiten Rechtsberatung angeboten. Eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig (Tel. 050/6909-0)  und bei der AK-Konsumentenberatung (Weingartshofstraße 2): gegen Voranmeldung.