Wiedereingliederungsteilzeit

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Wiedereingliederungsteilzeit


Der Landtag hat am 27.02.2020 beschlossen unseren Antrag um Wiederaufnahme der Tätigkeit nach Krankheit durch Herabsetzung des Beschäftigungsausmaße (Wiedereingliederungsteilzeit) im Sinne des § 13a AVRAG in das NÖ GVBG 1976 (20. Novelle) aufzunehmen und gem. des LGBl. am 10.04.2020 kundgemacht, dieser tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft (zumal im Gesetz kein besonderer Tag bestimmt wurde).


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Wiederaufnahme der Tätigkeit nach Krankheit durch Herabsetzung des Beschäftigungsausmaßes (Wiedereingliederungsteilzeit)

Vertragsbediensteten kann im Sinne von § 13a AVRAG die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit auf Antrag durch Herabsetzung des Beschäftigungsausmaßes bis auf 12 Stunden der regelmäßigen Wochendienstzeit gewährt werden, wenn keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen.“


Nachstehend einige Links zur umfassenden Info über die Wiedereingliederungsbeihilfe:


Österreichische Gesundheitskasse für VB nach altem Recht bis 31.1.2000: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/content_print.xhtml?contentid=10007.825791&viewmode=content&print=true


Infos der BVAEB für VB deren DV nach dem 31.12.2000 begründet wurden: https://www.bvaeb.sv.at/cdscontent/content_print.xhtml?contentid=10007.840461&viewmode=content&print=true


Infos von fit2work:
 https://fit2work.at/artikel/wiedereingliederungsteilzeitgesetz-wietz

   -„- zu Fällen aus der Praxis: https://fit2work.at/artikel/faelle-aus-der-praxis-5


Infos der AK Österreich:
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/krankheitundpflege/krankheit/Wiedereingliederungsteilzeit.html


Infos aus der LPV der PV LG NÖ.: http://www.lpv.co.at/service/informationen/


Umfangreiche Broschüre des BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz:
https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=407


21.04.2020